Die vollständigen Teilnahmebedingungen finden Sie untenstehend sowie hier.
Die Teilnehmerzahl ist pro Durchgang auf max. 10 Teilnehmer (10 Gründungsvorhaben) begrenzt.
Es wird empfohlen eine kostenfreie Mitgliedschaft im IHK-Gründernetzwerk einzugehen. Dies ist jedoch keine Teilnahmevoraussetzung und wirkt sich auch nicht auf die Bewerberauswahl aus. Das IHK-Gründernetzwerk bietet als Plattform optimale Voraussetzungen für den Austausch der Gründer untereinander und übernimmt wichtige Aufgaben im täglichen Erleben der Gründerphase.
Ein Merkblatt zu den Bewerbungsunterlagen finden Sie im Merkblatt.
Die Mitglieder des sog. Steuerkreises, bestehend aus Vertretern des Partner-Konsortiums prüfen die Bewerbungsunterlagen anhand definierter Kriterien formal, aber auch inhaltlich (z.B. Ausarbeitung Konzeptplanung, Erfolgsaussichten, Relevanz und das Potenzial der Gründung). Die Auswahl der Bewerber steht im Ermessen des Steuerkreises. Dessen Zusammensetzung kann variieren, er setzt sich aber immer aus mindestens fünf Partnern (IHK + mindestens vier weitere) zusammen. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Bei der Zusammensetzung des Steuerkreises wird der Branchenschwerpunkt des Gründers berücksichtigt. Der Steuerkreis entscheidet mehrheitlich, Enthaltungen sind nicht möglich.
Nach verbindlicher Zusage durch den Teilnehmer ist ein Rücktritt grundsätzlich nicht mehr möglich. Bricht ein Teilnehmer das Programm ohne triftigen Grund ab, ist die IHK berechtigt, eine Kostenpauschale von 125 Euro zu erheben, es sei denn, den Teilnehmenden gelingt der Nachweis, dass ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
Für etwaige kostenpflichtige Leistungen aus den freiwilligen Angeboten gelten die Bestimmungen der jeweiligen Partner.
Das Programm bzw. einzelne Veranstaltungen können von der IHK aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt. Der/die Teilnehmer/-in wird unverzüglich informiert. Die IHK ist zum Wechsel von Referenten oder zur Verschiebung im Ablaufplan oder zur Festlegung von Ersatzterminen aus triftigem Grund, z. B. Erkrankung des Referenten, berechtigt, soweit dies den Teilnehmenden zumutbar ist.
Die IHK haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der IHK, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.