Gründergarage Schwarzwald-Baar-Heuberg

Teilnahmebedingungen

Die vollständigen Teilnahmebedingungen finden Sie untenstehend sowie hier.

Vorbemerkung und Ziele der Gründergarage

Zu den Aufgaben der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg gehört es „… für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken…“ (vgl. § 1 Abs. 1 IHKG).
Start-ups sind essentiell für die Entwicklung einer Volkswirtschaft. Sie schaffen nicht nur Arbeitsplätze, sondern führen oftmals auch innovative Produkte und Dienstleistungen am Markt ein und beleben die soziale Marktwirtschaft. Vor diesem Hintergrund unterstützt die IHK Existenzgründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit.
Mit der Gründergarage wird Gründern ein strukturiertes Programm an die Hand gegeben, welches sie erfolgreich und mit möglichst geringem Maß an Frustration und Gedanken des Abbruchs an das Ziel der soliden Unternehmensgründung führt.
Idealerweise werden so schon die Gründungswilligen frühzeitig sensibilisiert und informiert und Gründer in ihrer Gründungsphase weiter bestärkt und gefördert. Das alles geschieht mit Hilfe eines transparenten, strukturierten und moderierten Gründungsprozesses, in dem sämtliche Kernkompetenzen regionaler Partner, welche sich ebenfalls mit dem Thema Gründung auseinandersetzen bzw. für Gründer Leistungen anbieten, eingebunden werden.
Bei der Zielgruppe der Gründergarage wird grundsätzlich zwischen „Gründungswilligen“ und „Gründern“ unterschieden. Diese zeichnen sich in ihren Eigenschaften wie folgt aus:
Gründungswillige
Gründungswillige haben bereits konkrete Überlegungen zu ihrer Geschäftsidee und planen im Laufe der nächsten vier bis sechs Monate zu gründen. Sie stehen noch am Anfang und somit vor den verschiedensten Herausforderungen bei der Realisierung und sind daher besonders auf Hilfe und Erfahrungswerte von Experten angewiesen. Gründungswillige können z.B. Absolventen von Schulen oder Hochschulen sein.
Das Alter der Teilnehmer ist dabei sekundär, beim Eintritt in die Gründungsgarage besteht lediglich ein Mindestalter von 18 Jahren.
Gründer
Die Zielgruppe „Gründer“ hat anders als die Gründungswilligen bereits ihre Geschäftsidee entwickelt und ein Startup-Unternehmen gegründet. Daher stehen sie vor einer Vielzahl unternehmerischer Entscheidungen.
Sie müssen sich bereits auf den Geschäftsbetrieb ihrer Unternehmung konzentrieren um in oftmals entweder hart umkämpften oder in einem noch nicht erschlossenen Markt dauerhaft zu bestehen.
Gleichzeitig sind sie gefordert sich stetig weiter zu entwickeln, Erfahrungen zu sammeln und aufkommende Hürden frühzeitig zu erkennen.
Im Rahmen der Gründergarage besteht die Möglichkeit auch Jungunternehmen, die in den letzten drei Jahren gegründet haben, als Gründer anzusehen.
Ebenso werden Unternehmensnachfolger in dem Programm berücksichtigt.
Die Gründergarage steht derzeit grundsätzlich Gründungswilligen/Gründern aus IHK-Branchen (Industrie, Handel, Dienstleistungen, usw.) offen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist auch die Erweiterung auf das Handwerk denkbar.
Die Gründung muss in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg erfolgen.

Die Teilnehmerzahl ist pro Durchgang auf max. 10 Teilnehmer (10 Gründungsvorhaben) begrenzt.

Es wird empfohlen eine kostenfreie Mitgliedschaft im IHK-Gründernetzwerk einzugehen. Dies ist jedoch keine Teilnahmevoraussetzung und wirkt sich auch nicht auf die Bewerberauswahl aus. Das IHK-Gründernetzwerk bietet als Plattform optimale Voraussetzungen für den Austausch der Gründer untereinander und übernimmt wichtige Aufgaben im täglichen Erleben der Gründerphase.

Für die Teilnahme ist eine fristgerechte Bewerbung (via Bewerbungsbogen, der auf der Website der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg abrufbar ist: www.ihk-sbh.de/gruendergarage) notwendig.
Der Bewerbungsschluss für die nächste Runde wird jeweils auf der Website der Gründergarage bekannt gegeben.
Die IHK prüft anhand einer Checkliste die Vollständigkeit und informiert den Gründer per E-Mail über den Eingang der Unterlagen.
Unvollständige Bewerbungsunterlagen müssen nochmals komplett eingereicht werden, die nachträgliche Einzeleinreichung von fehlenden Dateien ist nicht möglich.
Die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen umfasst:
  • Anschreiben max. eine Seite
  • unterschriebener Lebenslauf/CV (bei mehreren Gründern von jedem Mitgründer)
  • Weiterbildungsplan (was im Rahmen der Garage von Interesse ist)
  • Exposé 2 Seiten über die Idee bei Gründungswilligen. Businessplan bei den Gründern, falls vorhanden, andernfalls das Exposé
  • unterschriebene Verschwiegenheitserklärung
  • unterschriebene und anerkannte Teilnahmebedingungen
  • Bestätigung, dass in der Region und nicht in anderen Regionen gegründet wird (Ausnahmen ggf. bei Kostenbeteiligung seitens des Gründers, wenn in anderen Region gegründet wird, möglich.)
  • Unterschriebene Erklärung zum Datenschutz/ Einwilligung in die Datenspeicherung
  • Eventuelle Bereitschaft, bis zu 24 Monate nach Gründung für Storys und BestPractice Berichte (z.B. in der WIS oder Presse) zur Verfügung zu stehen.
Unterlagen
  • Bewerbungsformular wird zur Verfügung gestellt, alle Pflichtfelder sind auszufüllen
  • Zusätzlich zum Bewerbungsformular können noch weitere Anhänge beigefügt werden
  • Unterlagen können nur per E-Mail eingereicht werden, keine postalische und persönliche Einreichung möglich
  • Es werden Dateiformate PDF und JPG akzeptiert, andere Formate können u.U. nicht geöffnet werden.

Ein  Merkblatt zu den Bewerbungsunterlagen finden Sie im Merkblatt.

Die Mitglieder des sog. Steuerkreises, bestehend aus Vertretern des Partner-Konsortiums prüfen die Bewerbungsunterlagen anhand definierter Kriterien formal, aber auch inhaltlich (z.B. Ausarbeitung Konzeptplanung, Erfolgsaussichten, Relevanz und das Potenzial der Gründung). Die Auswahl der Bewerber steht im Ermessen des Steuerkreises. Dessen Zusammensetzung kann variieren, er setzt sich aber immer aus mindestens fünf Partnern (IHK + mindestens vier weitere) zusammen. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Bei der Zusammensetzung des Steuerkreises wird der Branchenschwerpunkt des Gründers berücksichtigt. Der Steuerkreis entscheidet mehrheitlich, Enthaltungen sind nicht möglich.

Das Programm startet 2x im Jahr. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst, wenn der Bewerber nach erfolgreicher Bewerbung die Teilnahme verbindlich zusagt und die IHK die Annahme bestätigt. Das Programm dauert vier Monate.
Die Zusagen und Bestätigungen haben in Textform zu erfolgen.
Die Teilnehmer erhalten einen individuellen Laufzettel zum Programm der durch das Programm begleitet. Am Ende findet eine Evaluation persönlich oder per Fragebogen statt.
Neben kostenlosen Pflichtteilen, an denen teilgenommen werden muss, können auch weitere freiwillige Partnerangebote in Anspruch genommen werden. Für freiwillige Angebote können Kosten entstehen. Diese werden im Vorfeld bekanntgegeben.
Aus der Teilnahme am Programm können die Teilnehmer keine Rechte ableiten bzw. einen Erfolg einfordern. Es kann für die Teilnahme an dem Programm kein Zertifikat ausgestellt werden.
Interessierte Gründer dürfen sich bei abgelehnter Bewerbung zwei weitere Male bewerben (innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren). Hierfür ist die Einwilligung in die Datenspeicherung für diesen Zeitraum notwendig.
Die erneute Bewerbung nach bereits erfolgter Teilnahme am Programm ist zulässig auf Basis einer Einzelfallentscheidung seitens des Koordinators (IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg).

Nach verbindlicher Zusage durch den Teilnehmer ist ein Rücktritt grundsätzlich nicht mehr möglich. Bricht ein Teilnehmer das Programm ohne triftigen Grund ab, ist die IHK berechtigt, eine Kostenpauschale von 125 Euro zu erheben, es sei denn, den Teilnehmenden gelingt der Nachweis, dass ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

Für etwaige kostenpflichtige Leistungen aus den freiwilligen Angeboten gelten die Bestimmungen der jeweiligen Partner.

Das Programm bzw. einzelne Veranstaltungen können von der IHK aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt. Der/die Teilnehmer/-in wird unverzüglich informiert. Die IHK ist zum Wechsel von Referenten oder zur Verschiebung im Ablaufplan oder zur Festlegung von Ersatzterminen aus triftigem Grund, z. B. Erkrankung des Referenten, berechtigt, soweit dies den Teilnehmenden zumutbar ist.

Die IHK haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der IHK, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.